Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterkunft De Zwammenberg

Artikel 1: Definitionen

 In diesen Bedingungen gelten:

  1. Ferienunterkünfte: Zelt, Faltcamper, Wohnmobil, Wohnwagen usw.;
  2. Standort: jede im Vertrag festzulegende Platzierungsmöglichkeit für eine Ferienunterkunft;
  3. Unternehmer: das Unternehmen, die Institution oder der Verein, der den Platz zur Verfügung stellt;
  4. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer den Vertrag über die Unterkunft abschließt;
  5. Touristenort: Die Ferienunterkunft wird für maximal 8 Monate am Ort untergebracht;
  6. Verhaltensregeln: Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt im Freizeitbetrieb, am Standort und in der Ferienunterkunft;
  7. Beschwerdeprotokoll: Wenn ein Urlauber eine Beschwerde hat, die nicht in Absprache mit dem zuständigen Vekabo | gelöst werden konnte Im Green Entrepreneur kann der Urlauber eine Beschwerde bei Vekabo Nederland (info@vekabo.nl) einreichen. Vekabo Nederland wird diese Beschwerde gemäß seinem Beschwerdeprotokoll bearbeiten. Die letztendliche Verantwortung für die Lösung liegt beim Vekabo-Unternehmer.
  8. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts.

Artikel 2: Inhalt der Vereinbarung

  1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber für den vereinbarten Zeitraum den vereinbarten Ort zu Erholungszwecken, also nicht zum dauerhaften Aufenthalt, zur Verfügung.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt auf Grundlage der vom Unternehmer dem Urlauber zur Verfügung gestellten Informationen, Broschüre(n) und/oder sonstigem Werbematerial.

Artikel 3: Zuverlässigkeit und Sicherheit

  1. Der Urlauber stellt sicher, dass die von ihm installierte Strom-, Gas- und Wasserinstallation in der Ferienunterkunft den Bedingungen des jeweiligen Versorgungsunternehmens sowie allen relevanten Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Unternehmer hat das Recht, die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der vorhandenen Strom-, Gas- und Wasserinstallation im Ferienhaus des Urlaubers zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
  2. Für Störungen haftet der Unternehmer, soweit er sich nicht auf höhere Gewalt berufen kann oder diese auf Störungen der Anlage zurückzuführen sind, die der Urlauber zu vertreten hat.
  3. Dem Urlauber ist es nicht gestattet, vor Ort eine Flüssiggasanlage auf andere Weise als den Einbau in ein von der Straßenverkehrsbehörde zugelassenes Kraftfahrzeug zu betreiben.

Artikel 4: Wartung und Bau

  1. Der Unternehmer sorgt dafür, dass sich das Erholungsgebiet in einem ordnungsgemäßen Instandhaltungszustand befindet.

Dem Urlauber oder Nutzer ist es – abgesehen von normalen Wartungsarbeiten – nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen oder Sträucher zu beschneiden, Gärten anzulegen, Blumenzwiebeln zu pflanzen, Antennen oder Satellitenschüsseln zu installieren, Zäune oder Trennwände sowie Veranden zu installieren

  1. ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmers Plateaus oder andere Einrichtungen jeglicher Art an oder um die Ferienunterkunft zu errichten, zu fliesen. 

Artikel 5: Preis und Preisänderung

  1. Im vereinbarten Preis sind die Kosten für den Stromverbrauch für Reisegäste von maximal 3 kWh pro Tag, für Saisongäste 400 kWh pro Saison und inklusive dieser Kosten für B&B- und Hotelgäste enthalten.
  2. Der vereinbarte Preis beinhaltet den Wasser- und Abwasserverbrauch.
  3. Die Abfallkosten sind im Preis inbegriffen und beschränken sich auf den Hausmüll mit Ausnahme von Kunststoffoberflächen, Markisen oder Teilen von Markisen, Möbeln, Terrassendielen und Geräten.
  4. Die Kurtaxe wird gesondert ausgewiesen und ist im Endpreis enthalten, sofern nicht vorab etwas anderes angekündigt wurde.
  5. Entstehen nach der Preisfestsetzung durch eine Erhöhung der Abgaben seitens des Unternehmers infolge einer Änderung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Abgaben, die auch den Urlauber betreffen, zusätzliche Kosten, so können diese umgelegt werden der Urlauber.

Artikel 6: Zahlung

  1. Der Urlauber hat Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist, unter Berücksichtigung der vereinbarten Konditionen.
  2. Kommt der Urlauber seiner Zahlungsverpflichtung trotz vorheriger schriftlicher Mahnung nicht nach, ist der Unternehmer unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Absätze 3 und 4 berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  3. Kündigt der Unternehmer den Vertrag, muss er den Urlauber hierüber per E-Mail informieren.
  4. Hat der Urlauber die vereinbarten Bedingungen nicht genutzt, ist der Unternehmer berechtigt, dem Urlauber und seinen Familienangehörigen, Gästen und Besuchern den Zugang zu seinem Gelände zu verweigern.

Artikel 7: Annullierung

  1. Der Urlauber bzw. Gast ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
  2. Tritt der Urlauber oder Gast vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurück, schuldet er eine pauschale Entschädigung. Dies gilt nicht, wenn der Grund für die Kündigung eine Preiserhöhung ist, die innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss erfolgt, mit Ausnahme der in Artikel 5 genannten Preisänderungen.

Die Entschädigung für unsere Campinggäste beträgt:

  • Bei einer Stornierung innerhalb von 90 Tagen vor Anreise hat der Gast bis zu einem vereinbarten Betrag von 25,00 € 100 % und bei einem vereinbarten Betrag über 25,00 € 50 % des vereinbarten Betrags zu zahlen.
  • Bei einer Stornierung innerhalb von 60 Tagen vor Anreise hat der Gast bis zu einem vereinbarten Betrag von 25,00 € 100 % und bei einem vereinbarten Betrag über 25,00 € 75 % des vereinbarten Betrags zu zahlen.
  • Wenn der Gast innerhalb von 30 Tagen vor der Ankunft storniert, muss der Gast 90 % bezahlen
  • Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Anreise muss der Gast 100 % bezahlen.

Die Entschädigung für Hotel- oder Pensionsgäste beträgt:

  • Wenn Sie bei Ihrer Reservierung eine Stornierungsoption wählen, können Sie bis zu 1 Tag vor 14.00:50,00 Uhr vor Anreise abzüglich einer Reservierungsgebühr von XNUMX € stornieren.
  • Wenn Sie keine Stornierungsoption wählen, zahlen Sie 100 %.

Artikel 8: Verhaltensregeln 

  1. Der Urlauber bzw. seine Gäste, seine Familienangehörigen, Besucher und etwaige Nutzer sind verpflichtet, die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln, einschließlich der Regelungen zu ggf. erforderlichen Camping- und Aufenthaltsdokumenten sowie der Meldepflicht, einzuhalten.
  2. Der Unternehmer ermöglicht dem Urlauber und den Gästen, die Verhaltensregeln zur Kenntnis zu nehmen.
  3. Sollten die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln und/oder die Vereinbarung diesen Bedingungen widersprechen und sich zum Nachteil des Urlaubers auswirken, gelten diese Bedingungen.

 Artikel 9: Haftung

  1. Der Unternehmer haftet nicht für Diebstähle, Unfälle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind auf einen von ihm oder seinem Personal zu vertretenden Mangel zurückzuführen.
  2. Der Urlauber und/oder seine Gäste haften gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch sein Handeln oder Unterlassen von ihm und/oder seinen Familienangehörigen, seinen Gästen oder von ihm zugelassenen Besuchern verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die auf die Reise zurückzuführen sind Hersteller oder an sie.
  3. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers umfasst mindestens das Risiko, das durch eine Haftpflichtversicherung mit einem Mindestbetrag von € 500.000,00 angemessen abgedeckt werden kann.

 

Artikel 10: Dauer und Ablauf der Vereinbarung

Der Vertrag erlischt automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

Artikel 11: Vorzeitige Kündigung durch den Urlauber

Bei vorzeitiger Abreise schuldet der Urlauber dennoch den vollen Preis für den vereinbarten Preiszeitraum (exkl. Kurtaxe).

Artikel 12: Vorläufige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei Nichterfüllung

  1. Kommt der Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste oder Besucher den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Bedingungen, den Verhaltensregeln oder behördlichen Vorschriften trotz vorheriger Abmahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, und zwar in einem Umfang, der den Maßstäben von Wenn aus Gründen der Zumutbarkeit und Billigkeit des Unternehmers eine Fortsetzung des Vertrags nicht verlangt werden kann, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Urlauber muss dann schnellstmöglich die Ferienunterkunft räumen und das Firmengelände verlassen. In besonders dringenden Fällen kann auf die Abmahnung verzichtet werden.
  2. Unterlässt der Urlauber die Räumung seiner Unterkunft, ist der Unternehmer berechtigt, dies auf Kosten des Urlaubers zu tun. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Entfernung der Ferienunterkunft ergeben, es sei denn, dass der Schaden durch ein Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde. Etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Urlaubers.
  3. Ist der Urlauber der Meinung, dass der Unternehmer den Vertrag zu Unrecht gekündigt hat, muss er den Unternehmer hierüber unverzüglich informieren.
  4. Der Urlauber bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.

Artikel 13: Räumung

  1. Nach Vertragsende ist der Urlauber verpflichtet, seine Ferienunterkunft vom Campingplatz zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Der Urlauber haftet für alle von ihm bei der Evakuierung verursachten Schäden.
  3. Räumt der Urlauber seine Ferienunterkunft nicht ab, ist der Unternehmer nach schriftlicher Ankündigung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist berechtigt, die Unterkunft auf Kosten des Urlaubers zu räumen. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Entfernung der Ferienunterkunft ergeben, es sei denn, dass der Schaden durch ein Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde.

   Artikel 14: Nutzung durch Dritte

Es ist weder dem Unternehmer noch dem Urlauber gestattet, die Nutzung der Unterkunft oder des touristischen Ortes unter welchem ​​Namen auch immer anderen als den im Vertrag genannten Personen zu überlassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen, unter denen die erlaubte Nutzung erfolgt, werden vorab gesondert vereinbart.              

Artikel 15: Inkassokosten

Die außergerichtlichen Kosten, die dem Unternehmer oder dem Urlauber nach einer Inverzugsetzung angemessenerweise entstehen, gehen zu Lasten des Urlaubers bzw. des Unternehmers. Wird der Gesamtbetrag nicht fristgerecht gezahlt, kann nach schriftlicher Mitteilung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den Restbetrag berechnet werden.

 

Restaurant De Zwammenberg

Die Stornierungsbedingungen für Gruppen- und Urlaubsreservierungen finden Sie auf unserer Stornierungsseite. Darüber hinaus gelten im Restaurant De Zwammenberg die einheitlichen Bedingungen für die Gastronomie:

Artikel
Definitionen Die Einheitlichen Bedingungen für das Gastgewerbe (UVH) sind die in den Niederlanden geltenden Bedingungen
etablierte Gastgewerbebetriebe wie Hotels, Restaurants, Cafés und verwandte Unternehmen (einschließlich
Cateringunternehmen, Partyserviceunternehmen usw.), die Cateringdienstleistungen und Cateringverträge anbieten
Schließen. Die UVH wurden bei der Handelskammer in Woerden hinterlegt und dort registriert
unter der Nummer 40482082. Unter den folgenden Worten ist es im UVH und in den Angeboten aufgeführt
und Vereinbarungen, auf die die UVH Anwendung findet, bedeuten stets Folgendes:
1.1 Catering-Unternehmen
Die natürliche oder juristische Person oder Firma, deren Geschäftstätigkeit in der Erbringung von Dienstleistungen besteht
Catering-Service.
1.2 Gastgeber
Die Person, die ein Gastronomieunternehmen bei Abschluss und Durchführung vertritt
Catering-Vereinbarungen.
1.3 Bereitstellung von Catering-Dienstleistungen
Die Bereitstellung von Unterkünften und/oder Speisen und/oder Getränken und/oder der Beherbergung durch ein Cateringunternehmen
Bereitstellung von (Saal-)Raum und/oder Gelände, jeweils mit der dazugehörigen Ausstattung
Aktivitäten und Dienstleistungen und alles im weitesten Sinne des Wortes.
1.4 Kunde
Die natürliche oder juristische Person oder Firma, die einen Vertrag mit einem Gastronomiebetrieb hat
hat einen Catering-Vertrag abgeschlossen.
1.5 Gast
Die natürliche(n) Person(en), an die auf der Grundlage einer mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung
Im Rahmen einer Catering-Vereinbarung müssen eine oder mehrere Catering-Leistungen erbracht werden. In dem die
UVH bezieht sich auf Gast oder Kunde, es sind sowohl Gast als auch Kunde gemeint, sofern nicht anders angegeben
Der Inhalt der Bestimmung und ihr Anwendungsbereich ergeben sich zwangsläufig daraus
beides könnte beabsichtigt sein.
1.6 Catering-Vereinbarung
Eine Vereinbarung zwischen einem Catering-Unternehmen und einem Kunden über eine oder mehrere Angelegenheiten
Catering-Unternehmen zur Bereitstellung von Catering-Dienstleistungen zu einem vom Kunden zu zahlenden Preis. Stattdessen
Der Begriff Reservierung wird manchmal für den Begriff Catering-Vereinbarung verwendet.
1.7 Reservierungswert
Der Wert des Catering-Vertrags, der dem erwarteten Gesamtumsatz entspricht
Catering-Unternehmen, einschließlich aller auf einen Kunden entfallenden Kurtaxe und Mehrwertsteuer
abgeschlossener Catering-Vertrag, dessen Erwartung darin zugrunde liegt
geltenden Durchschnittswerten des Cateringunternehmens.
1.8 Royal Horeca Niederlande
Die Royal Association of Entrepreneurs in the Hospitality and Related Business „Horeca
Niederlande“ oder dessen möglicher Rechtsnachfolger.
1.9 Nichterscheinen
Nichtinanspruchnahme einer Leistung durch einen Gast aufgrund einer Stornierung ohne Stornierung
Catering-Vereinbarung zur Erbringung von Catering-Dienstleistungen.
1.10 Gruppe
Eine Gruppe von 10 oder mehr Gästen, für die ein Catering-Unternehmen Catering-Dienstleistungen benötigt
unter einem oder mehreren gewährt werden, um als kohärent zu gelten
Catering-Vereinbarungen.
1.11 Einzelperson
Jede als Gast oder Kunde eingestufte Person, die keiner Gruppe gem
obige Definition.
1.12 Korkgeld und Küchengebühren
Der Betrag, der für den Verzehr von Speisen in den Räumlichkeiten eines Gastronomiebetriebes fällig wird
dass der Gastronomiebetrieb Getränke und/oder Speisen bereitstellte.
1.13 Stornierung
Die schriftliche Mitteilung des Kunden an das Cateringunternehmen gilt als solche
Eine oder mehrere vereinbarte Verpflegungsleistungen werden ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen
vom Catering-Unternehmen dem Kunden schriftlich mitgeteilt oder angefertigt werden
Mitteilung, dass eine oder mehrere vereinbarte Cateringleistungen ganz oder teilweise nicht verfügbar sind
wird zur Verfügung gestellt.
1.14 Umsatzgarantie Eine schriftliche Erklärung des Kunden unter Angabe eines oder mehrerer
Catering-Vereinbarungen durch das Catering-Unternehmen mindestens einen bestimmten Umsatzbetrag
wird durch das Cateringunternehmen realisiert.

Artikel
Anwendbarkeit
2.1 Die UVH gelten unter Ausschluss aller anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Abschluss und Inhalt aller Gastronomieverträge sowie sämtlicher Angebote
über den Abschluss dieser Gastronomieverträge. Wenn es darüber hinaus noch andere gibt
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Falle etwaiger Widersprüche gelten die
UVH.
2.2 Abweichungen von der UVH sind nur schriftlich und im Einzelfall möglich.
2.3 Die UVH erstreckt sich auch auf alle natürlichen und juristischen Personen, für die sie gilt
Gastronomiebetrieb nutzt oder genutzt hat bei Abschluss und/oder Durchführung eines
Catering-Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung oder bei deren Betrieb
Catering-Unternehmen.

Artikel
Abschluss von Cateringverträgen
3.1 Ein Gastronomiebetrieb kann jederzeit und aus beliebigem Grund ein Restaurant schließen
einen Catering-Vertrag verweigern, es sei denn, die Verweigerung erfolgt ausschließlich gegen einen Catering-Vertrag
oder mehrere in Artikel 429 quater des Strafgesetzbuches aufgeführte Gründe als Diskriminierung
wurden markiert.
3.2 Alle Angebote eines Gastronomieunternehmens zur Einrichtung eines
Der Catering-Vertrag ist unverbindlich und mit der Maßgabe „solange der Vorrat (bzw
Kapazität). Das Cateringunternehmen wird dies innerhalb einer angemessenen Frist nach Annahme tun
Wenn der Kunde sich auf die Reservierung beruft, kommt der beabsichtigte Bewirtungsvertrag zustande
gilt als nicht erreicht.
3.3 Ein Catering-Vertrag für (einen) Gast(er), der von Vermittlern (Schiffsmaklern,
Reisebüros, Online-Reisebüros und andere Catering-Unternehmen usw.), unabhängig davon, ob im Namen von
Es wird davon ausgegangen, dass ihre Beziehung(en) teilweise auf Kosten und Gefahr dieser Vermittler erfolgt
Geschlossen. Das Catering-Unternehmen schuldet in keiner Weise Provisionen oder Provisionen an Vermittler
abgerufen, fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gäste)
und der/die Vermittler haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung
geschuldet.

Artikel
Option richtig
4.1 Ein Optionsrecht ist das Recht eines Kunden, den Gastronomievertrag einseitig abzuschließen
aufgrund der bloßen Annahme eines gültigen Angebots des Cateringunternehmens.
4.2 Ein Optionsrecht kann nur schriftlich gewährt werden. Ein Optionsrecht ist für eine bestimmte Person möglich
oder auf unbestimmte Zeit vereinbart werden. Das Optionsrecht erlischt, wenn die
Der Optionsinhaber hat erklärt, dass er von dem Optionsrecht keinen Gebrauch machen möchte oder
wenn die feste Laufzeit ohne vorherige Ankündigung des Optionsinhabers abgelaufen ist
das Optionsrecht ausüben möchten.
4.3 Ein Optionsrecht kann vom Cateringunternehmen nicht widerrufen werden, es sei denn, ein anderes
Der potenzielle Kunde macht dem Catering-Unternehmen ein Angebot zum Abschluss eines
Verpflegungsvereinbarung über die Gesamtheit oder einen Teil der ausstehenden Option
Catering-Service. In einem solchen Fall muss der Optionsinhaber dieses Angebot dem Catering-Unternehmen unterbreiten
muss mitgeteilt werden, woraufhin der Optionsinhaber innerhalb einer vom Cateringunternehmen festgelegten Frist benachrichtigt wird
muss innerhalb einer Frist mitteilen, ob er das Optionsrecht ausüben möchte oder nicht
machen. Wenn der Optionsinhaber die Nutzung nicht innerhalb der angegebenen Frist anzeigt
Wenn Sie das Optionsrecht ausüben möchten, verfällt das Optionsrecht.

Artikel
Allgemeine Rechte und Pflichten des Cateringunternehmens
5.1 Der Gastronomiebetrieb ist, unbeschadet der Bestimmungen der folgenden Artikel, gemäß:
Der Cateringvertrag verpflichtet zu den vereinbarten Zeiten
Cateringleistungen in der in diesem Cateringunternehmen üblichen Weise zu erbringen.
5.2 Das Cateringunternehmen ist berechtigt, jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist Auskunft zu erteilen
die Verpflegung eines Gastes zu beenden, wenn der Gast gegen die Haus- und/oder Verhaltensregeln verstößt
gegen die Ordnung und Ruhe im Gastronomiebetrieb verstößt oder sich sonst so verhält
und/oder sein normaler Betrieb ist gestört. Der Gast muss dann zuerst kommen
Aufforderung zum Austritt aus dem Gastronomiebetrieb. Wenn der Kunde auf andere Weise nicht vollständig zufrieden ist
allen seinen Verpflichtungen gegenüber dem Cateringunternehmen, aus welchem ​​Grund auch immer, nachkommt
dann ist das Cateringunternehmen berechtigt, die Leistung einzustellen. Das Cateringunternehmen ist erlaubt
Üben Sie diese Befugnisse nur dann aus, wenn die Art und Schwere der
Der Gast hat nach begründeter Auffassung des Cateringunternehmens diesbezügliche Verstöße begangen
einen ausreichenden Grund angeben.
5.3 Der Gastronomiebetrieb ist nach Rücksprache mit der örtlich zuständigen Behörde berechtigt
Bewirtungsvereinbarung wegen begründeter Befürchtung einer Störung der öffentlichen Ordnung
außergerichtlich aufzulösen. Wenn der Gastronomiebetrieb von dieser Befugnis Gebrauch macht, dann:
Das Cateringunternehmen ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen.
5.4 Das Cateringunternehmen ist nicht verpflichtet, Eigentum des Gastes entgegenzunehmen und/oder aufzubewahren
nehmen. Das Vorstehende bedeutet, dass das Cateringunternehmen nicht verantwortlich ist und/oder
haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Gastes, welcher Art auch immer
Gastronomiebetrieb hat die Annahme und/oder Lagerung der Ware verweigert.
5.5 Wenn der Gastronomiebetrieb eine Verpflichtung zur Annahme und/oder Lagerung von Waren hat
Dem Gast in Rechnung gestellt, muss das Catering-Unternehmen auf diese Waren achten
eine gute Haushaltsführung, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 12.
5.6 Das Cateringunternehmen ist nicht verpflichtet, Haustiere des Gastes aufzunehmen und zuzulassen
Zulassungsbedingungen. Für die Aufnahme von Assistenzhunden gilt Folgendes:
gesetzliche Regelung(en), einschließlich der dort genannten Ausnahmen.

Artikel
Allgemeine Pflichten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, die im Gastronomiebetrieb geltende Hausordnung und Verhaltensregeln einzuhalten
und den angemessenen Anweisungen des Gastronomiebetriebes Folge zu leisten. Das Cateringunternehmen
muss die Hausordnung und das Verhalten an gut sichtbarer Stelle bekannt machen oder
schriftlich zur Verfügung gestellt. Angemessene Weisungen können mündlich erteilt werden.
6.2 Der Gast ist verpflichtet, auf zumutbare Wünsche des Cateringunternehmens einzugehen
im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen unter anderem in Bezug auf Sicherheit, Identifizierung,
Lebensmittelsicherheit/Hygiene und Begrenzung von Belästigungen.

Artikel
Anfrage
7.1 Sollte der Gast nicht innerhalb einer halben Stunde nach der reservierten Zeit eintreffen, ist dies möglich
Das Cateringunternehmen betrachtet die Reservierung als storniert, unbeschadet der Bestimmungen in
Artikel 9.
7.2 Das Cateringunternehmen kann die Reservierung an Bedingungen knüpfen.

Artikel
Catering-Dienstleistung, bestehend aus der Bereitstellung von Unterkünften und/oder der Bereitstellung von Unterkünften
(Hallen-)Raum und/oder Gelände
8.1 Im Falle einer Beherbergung teilt das Cateringunternehmen vorab den Zeitpunkt der Beherbergung mit
dem Gast eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird und für welche Zeit der Gast dient
ausgecheckt haben.
8.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist das Cateringunternehmen berechtigt, die Reservierung zu stornieren
Die Unterkunft gilt als storniert, wenn der Gast nicht am ersten reservierten Tag anreist
sich um 18.00 Uhr bei ihm gemeldet hat oder der Gast sich nicht rechtzeitig zu einem späteren Termin gemeldet hat
Zeit und das Catering-Unternehmen hat hiergegen keine Einwände erhoben. Es
Das Vorstehende gilt unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 9.
8.3 Das Cateringunternehmen ist berechtigt, vom Gast die Annahme zu verlangen
eine andere, hinsichtlich Unterkunft oder (Raum-)Fläche gleichwertige Unterkunft und/oder
Flächen, als laut Catering-Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Der Gast kann diese Alternative ablehnen. Im letzteren Fall steht dem Gast ein Rücktrittsrecht zu
mit sofortiger Wirkung den Gaststättenvertrag kündigen, zu dem die vorgenannte Anforderung des
Catering-Unternehmen, unbeschadet seiner Verpflichtungen daraus
anderer Gastronomieverträge.

Artikel
Stornierungen
9.1 Stornierung durch Kunden, allgemein
9.1.1 Der Kunde ist berechtigt, bei Bezahlung des Betrages von einem Catering-Vertrag zurückzutreten
Stornierungsgebühren. Wenn ein Kunde nicht innerhalb einer halben Stunde nach der vereinbarten Zeit erscheint
eintrifft, gilt der Kunde als storniert und dann ist er berechtigt
Es fallen Stornokosten an. Wenn der Kunde dies nach einer halben Stunde (oder später) immer noch tut
Wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt eintrifft, kann das Catering-Unternehmen diesen Betrag bezahlen
Stornierungskosten stornieren oder dennoch umsetzen
Catering-Vereinbarung und vollständige Einhaltung durch den Kunden in Bezug auf die
einen Catering-Vertrag zu verlangen.
9.1.2 Der Gastronomiebetrieb kann dies spätestens einen Monat vor der ersten Cateringleistung tun
des jeweiligen Gastronomievertrages sind dem Kunden zu gewähren
erklären, dass sie einzelne Personen als Gruppe betrachten werden. Auf diesem
Für Personen gelten dann alle Bestimmungen für Gruppen.
9.1.3 Die Bestimmungen der Artikel 13.1 und 14.4 gelten auch für Stornierungen.
9.1.4 Bei Nichterscheinen ist der Kunde in jedem Fall zur Zahlung des Reservierungswertes verpflichtet
zahlen.
9.1.5 Sollten nicht alle vereinbarten Cateringleistungen storniert werden, ist der
Bei stornierten Cateringleistungen gelten die nachfolgenden Regelungen anteilig.
9.2 Stornierung einer Gastronomieleistung bestehend aus der Bereitstellung einer Unterkunft
9.2.1 Einzelpersonen
Wenn eine Reservierung nur für die Unterkunft mit oder ohne Frühstück vorgenommen wurde
Für eine oder mehrere Personen gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes
Prozentsätze des Reservierungswertes, die der Kunde an ihn zahlen muss
Cateringunternehmen (sofern nicht anders schriftlich vereinbart): Im Falle einer Stornierung: Mehr als
1 Monat vor Inkrafttreten 0 % Mehr als 14 Tage vor Inkrafttreten 15 %
Mehr als 7 Tage vor dem Inkrafttreten 35 % Mehr als 3 Tage vor dem
Datum des Inkrafttretens 60 % Mehr als 24 Stunden vor dem Datum des Inkrafttretens 85 % 24 Stunden oder weniger
vor dem Wirksamkeitsdatum 100 %
9.2.2 Gruppen
Wenn eine Reservierung nur für die Unterkunft mit oder ohne Frühstück vorgenommen wurde
Für eine Gruppe gilt Folgendes für die Stornierung dieser Reservierung (es sei denn:
nichts anderes schriftlich vereinbart). Im Falle einer Stornierung vor dem Zeitpunkt, zu dem
muss der erste Catering-Dienst im Rahmen des Catering-Vertrags werden
erteilt, im Folgenden als „Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet, ist der Kunde verpflichtet:
Prozentsätze des vom Kunden zu zahlenden Reservierungswertes
Stornierung zahlbar an das Catering-Unternehmen: Mehr als 3 Monate vor dem
Datum des Inkrafttretens 0 % Mehr als 2 Monate vor dem Datum des Inkrafttretens 15 % Mehr als 1
Monat vor dem Wirksamkeitsdatum 35 % Mehr als 14 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum 60 %
Mehr als 7 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens 85 % 7 Tage oder weniger vor dem
Wirksamkeitsdatum 100 %
9.3 Stornierung einer Catering-Leistung bestehend aus der Bereitstellung von Speisen und/oder Getränken
9.3.1 Gruppen
Bei einer Reservierung ausschließlich für eine Catering-Leistung bestehend aus:
Anschließend erfolgt die Versorgung einer Gruppe mit Speisen und/oder Getränken (Tischreservierung).
Für die Stornierung gelten die folgenden Prozentsätze des Reservierungswertes
Stornierungen durch den Kunden sind an das Cateringunternehmen zu entrichten:
1. Wenn ein Menü vereinbart wurde: Mehr als 14 Tage vor der Reservierung
Zeit 0 % 14 Tage oder weniger, aber mehr als 7 Tage vor der reservierten Zeit
Zeit 25 % 7 Tage oder weniger vor der reservierten Zeit 50 % 3 Tage oder
weniger für die reservierte Zeit 75 %
2. Wenn kein Menü vereinbart wurde: Mehr als 48 Stunden vor der reservierten Zeit
Zeit 0 % 48 Stunden oder weniger vor der reservierten Zeit 50 % 9.4 Stornierung
andere Catering-Vereinbarungen
9.4.1 Für die Stornierung aller Reservierungen, die nicht unter Artikel 9.2 und 9.3 fallen
Im Falle einer Stornierung gelten die folgenden Prozentsätze des Reservierungswertes
Der Kunde muss an das Cateringunternehmen bezahlt werden
9.4.2 Wenn eine Reservierung für eine Gruppe vorgenommen wurde, gilt eine Stornierung
diese Reservierung Folgendes: Mehr als 6 Monate vor der Reservierung
Zeit: 0 % Mehr als 3 Monate vor der reservierten Zeit: 10 % Mehr als 2
Monate vor der reservierten Zeit: 15 % Mehr als 1 Monat vorher
reservierte Zeit: 35 % Mehr als 14 Tage vor der reservierten Zeit: 60 %
Mehr als 7 Tage vor der reservierten Zeit: 85 % 7 Tage oder weniger vor der reservierten Zeit
reservierte Zeit: 100 % 9.4.3 Wenn eine Reservierung für einen oder vorgenommen wurde
mehr Personen gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes: Mehr als
1 Monat vor dem reservierten Zeitpunkt 0 % Mehr als 14 Tage vor dem vorgesehenen Zeitpunkt
15 % Mehr als 7 Tage vor dem geplanten Zeitpunkt. 35 % Mehr als 3 Tage vor dem geplanten Zeitpunkt
Zeit 60 % Mehr als 24 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt 85 % 24 Stunden oder weniger vor dem geplanten Zeitpunkt
vorgesehene Zeit 100 %
9.5 Stornierung durch das Cateringunternehmen
9.5.1 Der Gastronomiebetrieb ist hierzu unter Berücksichtigung des Folgenden berechtigt
den Catering-Vertrag zu kündigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.5.2 Erbringt der Gastronomiebetrieb eine Catering-Dienstleistung zur Bereitstellung von Speisen und
Wenn Sie Ihr Getränk stornieren, gelten die Artikel 9.1.1 und 9.3.1 entsprechend
Bewerbung, mit Wechsel des Kunden und Cateringunternehmens.
9.5.3 Sofern der Gastronomiebetrieb einen anderen Gastronomievertrag als den in. genannten abgeschlossen hat
Artikel 9.5.2 wird aufgehoben, Artikel 9.1.1 und 9.2.2 sind entsprechend
Bewerbung, mit Wechsel des Kunden und Cateringunternehmens.
9.5.4 Das Cateringunternehmen ist jederzeit berechtigt, einen Cateringvertrag abzuschließen
stornieren, ohne die oben genannten Beträge zu bezahlen
erfolgen, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen
Treffen, das im Catering-Geschäft dieses Catering-Vertrags stattfinden soll
hat einen so anderen Charakter, als man aufgrund dessen erwarten konnte
Ankündigung durch den Kunden oder basierend auf dem Status des Kunden bzw
Gäste, dass das Cateringunternehmen den Vertrag nicht abgeschlossen hätte
wenn ihm der wahre Charakter des Treffens bekannt war
gewesen. Nutzt der Gastronomiebetrieb diese Befugnis nach dem
Hat die betreffende Besprechung begonnen, ist der Kunde zur Zahlung verpflichtet
der bis dahin in Anspruch genommenen Gastronomieleistungen sind jedoch abgelaufen
Zahlungsverpflichtung für den Restbetrag. Der Ausgleich für den Genuss
Catering-Leistungen sind ggf. zeitanteilig
berechnet.
9.5.5 Der Gastronomiebetrieb ist berechtigt, anstelle der
Befugnisse auszuüben, weitere Anforderungen im Hinblick auf die zu stellen
Verlauf der betreffenden Sitzung. Sofern ausreichende Anhaltspunkte vorliegen
Werden diese Anforderungen nicht eingehalten (oder werden), liegt es am Gastronomiebetrieb
sind weiterhin berechtigt, die in Artikel 9.5.4 genannte Befugnis auszuüben.
9.5.6 Sofern und soweit das Cateringunternehmen auch als Reiseveranstalter auftritt
Für Reiseverträge i.S.d. gelten die gesetzlichen Bestimmungen
das Gesetz wie folgt. Das Cateringunternehmen kann den Reisevertrag kündigen
Sofern sich aus wichtigem Grund ein wesentlicher Punkt ändert, wird der Reisende unverzüglich benachrichtigt
angegebenen Umstände. Das Cateringunternehmen kann den Reisevertrag kündigen
auch andere als einen wesentlichen Punkt aufgrund wichtiger Angelegenheiten ändern, die
Umstände, die dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt werden. Bis zu zwanzig Tage vorher
Das Cateringunternehmen kann den Reisepreis bei Reiseantritt erhöhen
im Zusammenhang mit Änderungen der Transportkosten, einschließlich
Treibstoffkosten, die fälligen Abgaben oder die geltenden
Wechselkurse. Wenn der Reisende eine Änderung im oben genannten Sinne ablehnt
Das Cateringunternehmen kann vom Reisevertrag zurücktreten.

Artikel
Anzahlung und Zwischenzahlung
10.1 Der Gastronomiebetrieb kann vom Kunden eine Anmeldung beim Gastronomiebetrieb verlangen
hinterlegt eine Anzahlung. Erhaltene Einlagen werden ordnungsgemäß verwaltet,
dienen ausschließlich der Sicherheit des Cateringunternehmens und gelten ausdrücklich nicht als solche
realisierter Umsatz. Diese kann der Kunde zur weiteren Zusicherung des Cateringunternehmens vorlegen
Bitte um Mitwirkung bei der Bereitstellung der erforderlichen Informationen,
einschließlich der Anfertigung eines Abdrucks oder einer Kopie der Kreditkarte des Kunden, um dies zu überprüfen
Anzahlung und die Möglichkeit, diese so weit wie möglich zurückzuerhalten
stellen.
10.2 Der Gastronomiebetrieb kann jederzeit eine Abschlagszahlung für bereits gewährte Zahlungen verlangen
Catering-Service.
10.3 Der Gastronomiebetrieb kann Schadensersatz nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen verlangen
Anzahlung für alles, was der Kunde ihm aus welchem ​​Grund auch immer schuldet
ist fällig. Das Cateringunternehmen muss den Überschuss unverzüglich an den Kunden zurückgeben
erstattet werden.

Artikel
Umsatzgarantie Sofern eine Umsatzgarantie abgegeben wurde, ist der Kunde verpflichtet:
im Zusammenhang mit Gastronomieverträgen mindestens den in der Umsatzgarantie genannten Betrag
an das Cateringunternehmen zu zahlen.

Artikel
Haftung des Cateringunternehmens
12.1 Das Cateringunternehmen haftet gegenüber dem Gast für Schäden, die aus a
Versäumnis des Cateringunternehmens bei der Vertragserfüllung, es sei denn
Der Mangel kann nicht dem Catering-Unternehmen oder dessen Personen zugeschrieben werden
deren Hilfe der Gastronomiebetrieb bei der Vertragserfüllung in Anspruch nimmt.
12.2 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 5.5 haftet das Cateringunternehmen nicht für:
Beschädigung oder Verlust von in den Gastronomiebetrieb eingebrachten Waren durch a
Gast, der dort seinen Wohnsitz genommen hat. Der Kunde stellt das Cateringunternehmen hiervon schadlos
Ansprüche von Gästen diesbezüglich. Die Regelungen hier gelten nicht, soweit es sich um Schäden bzw
der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Cateringunternehmens beruht.
12.3 Das Cateringunternehmen haftet nicht für Schäden, die an oder mit den Fahrzeugen des Gastes entstehen
haftbar, es sei denn und soweit der Schaden unmittelbar auf Vorsatz beruht
oder grobe Fahrlässigkeit des Cateringunternehmens.
12.4 Das Cateringunternehmen haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden an irgendjemandem oder irgendetwas
als direkte oder indirekte Folge eines Mangels oder Zustands entstehen oder
Umstände an, in oder auf beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die dem Gastronomiebetrieb gehören
Inhaber, (Pacht-)Mieter, Pächter oder Eigentümer oder das ihm sonst zur Verfügung steht
Gastronomiebetrieb, es sei denn und soweit der Schaden eine direkte Folge davon ist
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Cateringunternehmens.
12.5 Die Haftung des Cateringunternehmens ist auf den angemessenen Betrag begrenzt
Versicherung ist beteiligt.
12.6 Übernimmt der Gast die Ware zur Verwahrung, ist hierfür eine Vergütung zu zahlen
Tritt im Sinne von Artikel 5.5 ein Schaden ein, ist der Gastronomiebetrieb verantwortlich
verpflichtet, für den Schaden an diesen Gütern aufzukommen, der durch Beschädigung oder Verlust entsteht
erstatten. Für die gelieferte Ware besteht kein Anspruch auf Schadensersatz
andere Waren vorhanden.
12.7 Wenn der Gastronomiebetrieb Waren entgegennimmt oder in irgendeiner Weise Waren entgegennimmt
kann aber auch von jedermann überall deponiert, gelagert und/oder zurückgelassen werden
ohne dass das Catering-Unternehmen hierfür eine Entschädigung vorschreibt, dann das Catering-Unternehmen
haftet in keiner Weise für Schäden an oder im Zusammenhang mit diesen Waren
es sei denn, der Gastronomiebetrieb hat diesen Schaden vorsätzlich verursacht oder der Schaden ist eingetreten
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Gastronomiebetriebes beruhen. Dies gilt in jedem Fall
Für entstandene Warenschäden kann das Cateringunternehmen nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden
in Gütern enthalten sind, die deponiert, aufbewahrt oder zurückgelassen werden, gleichgültig, ob
Das Cateringunternehmen verlangt hierfür eine Entschädigung.

Artikel
Haftung des Gastes bzw. Kunden
13.1 Der Kunde und der Gast sowie seine Begleitpersonen haften für alle als Gesamtschuldner
Schäden, die dem Cateringunternehmen und/oder Dritten direkt oder indirekt entstanden sind und/oder entstehen werden
als Folge eines zurechenbaren Versäumnisses und/oder einer rechtswidrigen Handlung, einschließlich
Hierzu zählen auch Verstöße gegen die Hausordnung, die vom Kunden und/oder vom Gast begangen werden
ihn begleiten, sowie für alle Schäden, die durch ein Tier und/oder andere verursacht werden
Eigentum, das sie besitzen oder das unter ihrer Aufsicht steht.

Artikel
Abrechnung und Zahlung
14.1 Der Kunde schuldet den im Cateringvertrag vereinbarten Preis. Die Preise
sind in Listen aufgeführt, die das Cateringunternehmen an einer für den Gast sichtbaren Stelle bereitstellt
in eine Liste aufgenommen oder aufgenommen wurden, die dem Kunden ggf. auf dessen Verlangen zur Verfügung gestellt wird,
übergeben werden oder dem Kunden über digitale Quellen zugänglich sind. Wird zu einer Liste
als für den Kunden sichtbar angebracht gilt, wenn sie in der üblichen Weise erkennbar ist
zugängliche Bereiche der Gastronomie.
14.2 Für besondere Dienstleistungen, wie z. B. die Nutzung einer Garderobe, einer Garage, eines Safes, einer Wäscherei oder einer chemischen Reinigung,
Telefon, Internet, WLAN, Zimmerservice, TV-Verleih usw. können vom Catering-Unternehmen zusätzlich hinzugefügt werden
Es wird eine Entschädigung erhoben.
14.3 Alle Rechnungen, einschließlich Rechnungen für Stornierung oder Nichterscheinen, sind
zahlbar vom Kunden zum Zeitpunkt der Übergabe an ihn. Der Kunde
Sofern nicht anders angegeben, muss der Kunde für Barzahlung oder Zahlung per Bank- oder Girokonto sorgen
einverstanden.
14.4 Der Gast und der Kunde haften gesamtschuldnerisch für alle ihnen oder beiden entstandenen Beträge
an das Cateringunternehmen, aus welchem ​​Grund auch immer. Catering-Vereinbarungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten sie als im Namen jedes Gastes abgeschlossen.
Mit seinem Erscheinen erklärt der Gast, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Schließung zur Kontaktaufnahme berechtigt war
die entsprechende Catering-Vereinbarung zu vertreten.
14.5 Solange der Kunde nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Cateringunternehmen vollständig erfüllt hat
Der Gastronomiebetrieb ist berechtigt, sämtliche Waren, die der Kunde im Gastronomiebetrieb hat, mitzunehmen
nehmen und behalten, bis der Kunde damit zufrieden ist
Das Cateringunternehmen hat alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Cateringunternehmen erfüllt. Neben einem
Zurückbehaltungsrecht steht dem Gastronomiebetrieb ggf. ein Pfandrecht zu
betreffend Waren.
14.6 Ist eine andere Zahlung als Barzahlung vereinbart, sind sämtliche Rechnungen zu begleichen
Der Betrag muss vom Kunden ebenfalls innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum an das Cateringunternehmen gezahlt werden
erfüllt sind. Bei Zusendung einer Rechnung ist das Cateringunternehmen stets verpflichtet
berechtigt, einen Kreditvergabezuschlag in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages zu erheben,
Diese erlischt, wenn der Kunde die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen bezahlt.
14.7 Wenn und soweit die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, gerät der Kunde ohne jegliche Haftung in Verzug
Eine Inverzugsetzung ist erforderlich. Nur wenn der Kunde eine natürliche Person ist
(Verbraucher) überweist das Cateringunternehmen bei Nichtzahlung eine Einmalzahlung
Inverzugsetzung mit einer Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen.
14.8 Befindet sich der Kunde in Verzug, hat er dem Cateringunternehmen alle entstandenen Kosten zu ersetzen
erstatten. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden entsprechend berechnet
nass.
14.9 Wenn der Gastronomiebetrieb Waren im Sinne von Artikel 14.5 in seinem Besitz hat und der Kunde von
Das Cateringunternehmen hat die Ware für einen Zeitraum von drei Monaten erhalten
mangelhaft ist, ist der Gastronomiebetrieb berechtigt, diese Waren öffentlich oder privat zu verkaufen
verkaufen und den Erlös zurückerhalten. Die mit dem Verkauf verbundenen Kosten
gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden und können auch vom Cateringunternehmen übernommen werden
Erlöse aus Verkäufen zurückgewinnen. Was nach der Geschichte des Catering-Unternehmens bleibt, ist
wird an den Kunden ausgezahlt.
14.10 Jede Zahlung wird ausgeführt, unabhängig davon, ob der Kunde diese Zahlung vermerkt
Jeder abgegebene Kommentar gilt als Abzug von der Schuld des Kunden
an das Catering-Unternehmen in der folgenden Reihenfolge: • Die Kosten der Vollstreckung • Die gerichtlichen Kosten
und außergerichtliche Inkassokosten • Die Zinsen • Der Schaden • Der Hauptbetrag
14.11 Die Zahlung erfolgt in Euro. Wenn das Cateringunternehmen ausländische Zahlungsmittel nutzt
akzeptiert, gilt der zum Zeitpunkt der Zahlung geltende Marktpreis. Das Cateringunternehmen
kann einen Betrag als Verwaltungskosten erheben
entspricht maximal 10 % des angebotenen Betrages in Fremdwährung.
Dies kann das Gastronomieunternehmen dadurch erreichen, dass es den geltenden Marktsatz um maximal 10 % erhöht.
aan te pass.
14.12 Der Gastronomiebetrieb ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, andere Zahlungsmittel als Bargeld zu akzeptieren
akzeptieren und können davon abhängig machen, dass andere Zahlungsmittel akzeptiert werden
wird geändert.

Artikel
Höhere Gewalt
15.1 Als höhere Gewalt gilt für das Cateringunternehmen, dass jeder hierdurch entstehende Schaden ausgeschlossen ist
Der Mangel kann nicht dem Catering-Unternehmen zugeschrieben werden, keine vorhersehbaren oder
unvorhergesehener, vorhersehbarer oder unvorhersehbarer Umstand, der die Erfüllung des Auftrages verhindert
Catering-Vereinbarung durch das Catering-Unternehmen in einer Weise, dass es die Durchführung erschwert
Catering-Vereinbarung unmöglich oder anstößig wird.
15.2 Wenn eine der Parteien einer Catering-Vereinbarung nicht in der Lage ist, diese einzuhalten
Kommt er aus dieser Catering-Vereinbarung nicht zu einer Verpflichtung, ist er verpflichtet, die andere Partei darüber zu informieren
so schnell wie möglich.

Artikel
Verloren und gefunden
16.1 Verloren gegangene oder im Gebäude und Zubehör des Gastronomiebetriebes zurückgelassene Gegenstände
Vom Gast gefundene Gegenstände sind schnellstmöglich zurückzugeben
das Cateringunternehmen.
16.2 Von Gegenständen, auf die der rechtmäßige Eigentümer nicht innerhalb eines Jahres nach Rückgabe zurückgetreten ist
Hat er dies dem Catering-Unternehmen gemeldet, erwirbt das Catering-Unternehmen das Eigentum.
16.3 Wenn das Cateringunternehmen vom Gast zurückgelassene Gegenstände an diesen zurücksendet
dies geschieht ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Gastes. Die Gastronomie ist nie auf der Höhe der Zeit
Versand erforderlich.

Artikel
Korkgeld und Küchengebühren
17.1 Das Cateringunternehmen kann dem Gast das Mitbringen eigener Speisen und/oder Getränke in das Restaurant untersagen
Gastronomiebetrieb, inklusive Terrasse. Wenn das Catering-Unternehmen
Verzehr von mitgebrachten Speisen und/oder Getränken kann das Cateringunternehmen übernehmen
zulassen, dass dies an Bedingungen geknüpft wird, einschließlich der Erhebung von Gebühren für Cork
und/oder Küchengeld.
17.2 Die in Artikel 17.1 genannten Beträge werden im Voraus oder auf Anfrage vereinbart
Mangel an vorheriger Vereinbarung, vernünftigerweise vom Catering-Unternehmen festgelegt.

Artikel
Geltendes Recht und Streitigkeiten
18.1 Für Cateringverträge gilt ausschließlich niederländisches Recht.
18.2 Bei Streitigkeiten zwischen dem Gastronomiebetrieb und einem Kunden (außer einem natürlichen Kunden).
Personen, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handeln) sind ausgeschlossen
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Gastronomiebetriebes, soweit nicht gem
Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist ein anderes Gericht zuständig und unbeschadet der Zuständigkeit
des Gastronomiebetriebes, die Streitigkeit durch den Richter entscheiden zu lassen, der in Ermangelung einer solchen Mitteilung
Klausel wäre kompetent.
18.3 Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung
entstanden.
18.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Scheint eine Klausel in dieser allgemeinen Vereinbarung zu sein
Sind die Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, so wird davon ausgegangen, dass die Parteien eine gültige Vereinbarung getroffen haben
Ersatzklausel wurde vereinbart, dass die ungültige Klausel ihren Sinn hat und
Umfang so weit wie möglich.